Das Gebiet

Kernbereich der Stiftungsarbeit bleibt entsprechend der Satzung und aus Gründen der Wirksamkeit (Verhältnis von jährlich zur Verfügung stehenden Mitteln zur Projektförderung und der durch die Stiftung zu fördernden Fläche bzw. Projekte) das Gebiet der Äußeren Neustadt, welches bis 2023 durch das Sanierungsgebiet Äußere Neustadt gefasst wird.

Die Stiftung erweitert den Bereich, in dem die Förderung von Projekten möglich ist, um die Randzonen der Äußeren Neustadt, in denen wesentliche Funktionen des Kerngebietes stattfinden beziehungsweise wohin diese verlagert werden mussten.

Dieser Bereich beinhaltet grundsätzlich die Zonen zwischen Bahndamm und Königsbrücker Straße, bis an die Stauffenbergallee, den Neustädter Friedhof und auch die Leipziger Vorstadt. In Einzelfallentscheidungen wird bewertet, welchen Beitrag die betreffenden Projekte zur Entwicklung der Äußeren Neustadt leisten können und in diesem Sinne durch die Stiftung zu fördern sind.